Pflegegeld
Dies erhalten Pflegebedürftige, wenn z. B. Angehörige oder andere geeignete Pflegepersonen die Pflege sicherstellen. Die Pflegeversicherung zahlt dann monatlich maximal:
bis zu 215,00 € bei Pflegestufe I
bis zu 420,00 € bei Pflegestufe II
bis zu 675,00 € bei Pflegestufe III
Erhält ein Pflegebedürftiger diese monatlichen Geldleistungen, schreibt die Pflegeversicherung einen regelmäßigen Pflegeeinsatz (gem. § 37/3 PVG) durch eine anerkannte Pflegeeinrichtung vor und zwar bei Pflegestufe I und II alle sechs Monate und bei Pflegestufe III alle drei Monate. Dies dient der per-sönlichen Beratung der Pflegenden und auch einer gewissen Kontrolle für die Pflegekasse, denn hier-über hat der Pflegedienst einen Bericht an die Pflegekasse zu senden.
Diesen Einsatz können Sie jederzeit bei uns anfordern. Wir kommen zu Ihnen nach Hause und erstellen den geforderten Bericht an Ihre Pflegekasse.
Übriens: Wenn pflegende Angehörige ihre Hauptbeschäftigung aufgeben müssen, übernimmt in vielen Fällen die Pflegeversicherung zur sozialen Absicherung deren Rentenversicherungsbeiträge. Infos er-halten Sie bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.