Kombinationsleistung

Diese Pflegegeld- und Sachleistungen können miteinander kombiniert werden:

Der Pflegebedürftige beansprucht bspw. nur die Hälfte unserer Sachleistungen (Fachkräfte), so bleiben 50% der Zuwendung durch die Pflegekasse übrig und können ihm als "Pflegegeld" anteilsweise ausbe-zahlt werden.

Vereinfacht ausgedrückt: Wird aus dem etwas größeren "Topf" (Sachleistungen durch Fachkräfte) z.B. die Hälfte verbraucht, bleibt die andere Hälfte aus dem kleineren "Topf" (Laienhelfer) übrig und kann ausbezahlt werden.   

Diese Leistungsart kann beim Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung oder auch im Verlauf vom Pflegebedürftigen gewählt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.