Ausschlusskriterien
* Versorgung beatmungspflichtiger Patienten
* fachbezogene Versorgung von Kindern
* Patiententransport (z.B. Ambulanzfahrten zum Arzt)
* regelmäßiger Nachdienst
Im Bedarfsfall verweisen wir z.B. an geeignete Fachinstitutionen, die Beratungseinrichtungen der Landeshauptstadt München, des Landkreises München, die Beratungsangebote der Kranken- bzw. Pflegekassen.