Ausschlusskriterien

* Versorgung beatmungspflichtiger Patienten

* fachbezogene Versorgung von Kindern

* Patiententransport (z.B. Ambulanzfahrten zum Arzt)

* regelmäßiger Nachdienst

Im Bedarfsfall verweisen wir z.B. an geeignete Fachinstitutionen, die Beratungseinrichtungen der Landeshauptstadt München, des Landkreises München, die Beratungsangebote der Kranken- bzw. Pflegekassen.